Barrierefreiheit: Stadt Windsbach

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.volksschule-windsbach.de veröffentlichten Website der Volksschule Windsbach. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Rechtsgrundlage für die Barrierefreiheit sind die internationalen Standards der Accessibility Guidelines 2.1 auf Level AA (WCAG 2.1) sowie die größtenteils gleichlautenden Anforderungen der Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 20.05.2021 durchgeführten Selbstbewertung

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit der BayEGovV bzw. der WCAG 2.1 AA und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1. Teilbereich:

  • a. Beschreibung: Die auf der Seite Unsere Mittelschule stellt sich vor, hinterlegten Videos haben keine Transkription
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Aufgrund der Produktionsart der Videos kann keine Audiobeschreibung hinterlegt werden
  • c. Barrierefreie Alternative: Unter den Videos befinden sich relevante Informationen der Inhalte in Textform

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 darstellen würde.

1. Teilbereich:

  • a. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Volksschule Windsbach kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Volksschule Windsbach auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Schule überarbeitet werden. Die Volksschule Windsbach ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

2. Teilbereich:

  • a. Beschreibung: Da unsere Fotoalben im Normalfall lediglich bildliche Eindrücke der Schule vermitteln soll, sind nicht alle Bilder mit ausreichender Beschreibung und Betitelung versehen.
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Aufgrund der Art der Fotoalben ist eine individuelle Beschreibung unverhältnismäßig.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.05.2021 erstellt und zuletzt am 20.05.2021 überprüft und aktualisiert. Die Erstellung der Barrierefreiheitserklärung erfolgte durch eine Selbstprüfung.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechperson Barrierefreiheit der Volksschule Windsbach

E-Mail schreiben

 

Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, haben Sie nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Die Durchsetzungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV

Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der
Antragstellung erhalten Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv(@)bayern.de
Website: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html